Corona-Überbrückungshilfe (ganz Deutschland) & Neustartprämie für Kulturschaffende (Hamburg)

Es gibt aktuell zwei neue Themen:

1. Überbrückungshilfen für Selbständige

Es passiert gerade mal wieder jeden Tag etwas Neues und so muss ich mich entschuldigen, euch schon wieder mit dem nächsten Thema nerven zu müssen: Es geht um die Corona-Überbrückungshilfe, die seit heute und noch bis zum 31.08.2020 beantragt werden kann. Die Beantragung kann nur durch Steuerberater*innen / Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen erfolgen – was ärgerlich ist, weil ihr es nicht selbst machen könnt.

Die Details findet ihr HIER [Stand 07.07.2020]. Nicht erschrecken, das Dokument der Bundessteuerberaterkammer hat 41 Seiten – aber es ist immerhin ein durchsuchbares PDF. 🙂

Kurz gefasst:

Die Überbrückungshilfe besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu laufenden Fixkosten, maximal 80% – der konkrete Satz bemisst sich nach dem Umfang des Umsatzausfalls von Juni bis August 2020 und wird für jeden Monat separat nach dem Umsatzausfall gegenüber dem Vorjahresmonat berechnet.

Ihr kommt für die Überbrückungshilfe infrage, wenn ihr folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Ihr seid hauptberuflich selbstständig (das ist der Fall, wenn ihr in 2019 mindestens 51% der Summe eurer Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt habt),
  • ihr hattet in den Monaten April & Mai 2020 zusammengefasst mindestens 60% weniger inländischen (deutschen) Umsatz als in denselben Monaten in 2019,
  • ihr wart zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • ihr habt die selbständige Tätigkeit vor dem 01.11.2019 aufgenommen,
  • und ihr rechnet für die Monate Juni, Juli & August 2020 mit einem Umsatz-Rückgang von mindestens 40% gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat.

Begünstigt sich auch gemeinnützige Organisationen mit einem Rückgang an Spenden in entsprechender Höhe – sie müssen aber „dauerhaft am Markt“ tätig sein.

Es gibt weitere Voraussetzungen, aber die vorgenannten schließen verhältnismäßig schon einmal viele Fälle aus. Wenn ihr eventuell betroffen seid, dann gebt mir gern eine Info und ich prüfe die Details für euch.

2. Neustartprämie für Kulturschaffende und Publizist*innen

Nur für Hamburg, siehe hier: https://www.abendblatt.de/kultur-live/article229324776/2000-Euro-fuer-jeden-Kuenstler-in-Hamburg-so-gehts.html

Wenn ihr hauptberuflich (mehr als 20 Std. pro Woche und mehr als 50% des Einkommens) selbständig (also nicht angestellt) künstlerisch oder publizistisch tätig (also entweder Mitglied der Künstlersozialkasse oder alternativ deren Voraussetzungen erfüllend) und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seid, dann erhaltet ihr pauschal 2.000 € für die Monate Juli und August 2020. Diese Zahlung kann ergänzend zur Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen werden und ihr könnt damit auch eure privaten Lebenshaltungskosten bezahlen. Ihr müsst versichern, dass ihr durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seid, die eure Existenz bedrohen.

HIER findet ihr FAQ zum Thema und HIER könnt ihr den Antrag BIS 31.08.2020 bei Bedarf selbst stellen. Bei Fragen helfe ich gerne weiter.